Manchmal braucht es für eine Fahrt mehr als nur ein Ticket. Ein Fahrrad soll mit, der Hund begleitet seine Menschen oder der Kinderwagen gehört ganz selbstverständlich dazu – all das ist Teil des Alltags unterwegs mit NAH.SH. Damit das Miteinander in Bahn und Bus für alle angenehm bleibt, gibt es dafür eigene Sondertickets und ein paar einfache Regeln.
Denn Mobilität ist ein gemeinsamer Raum: Sie funktioniert dann am besten, wenn alle ihren Platz finden – ganz gleich, ob mit Gepäck, Kinderwagen oder Vierbeiner gereist wird.
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Das Fahrrad ist für viele die ideale Ergänzung zum Nahverkehr – und fester Bestandteil unseres Mobilitätskonzepts. Wer es mit in Bahn oder Bus nehmen möchte, benötigt eine Fahrradkarte, erhältlich in der NAH.SH-App, am Ticketautomaten oder in den Verkaufsstellen.
Für E-Scooter gelten je nach Strecke und Fahrzeug unterschiedliche Regelungen: Wo ihre Mitnahme erlaubt ist, fahren sie kostenlos mit – auf anderen Verbindungen sind sie aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Lastenräder sind aus Platz- und Sicherheitsgründen von der Mitnahme ausgeschlossen. Mehr Informationen gibt es unter: www.nah.sh/de/fahrkarten/fahrradmitnahme/.
Klappräder, die zusammengeklappt und wie Gepäck verstaut werden, dürfen kostenlos mitgenommen werden.
In fast allen Zügen zeigen Anzeigen auf Bahnsteigen und im Wagen, wo sich die Abteile für Fahrräder befinden. Die Stellplätze sind begrenzt, vor allem zu Stoßzeiten. In diesen gilt: Menschen, Rollstühle und Kinderwagen haben Vorrang.
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Für die Mitnahme von Kinderwagen oder Rollstuhl sind in der Regel keine gesonderten Buchungen oder Voranmeldungen notwendig – an einzelnen Bahnhöfen kann dies aus organisatorischen Gründen jedoch erforderlich sein.
Die dafür vorgesehenen Stellflächen sind deutlich gekennzeichnet, und unsere Zugbegleitungen helfen bei Bedarf gerne weiter.
Wer zusätzliche Unterstützung beim Ein- und Aussteigen braucht, kann sich an die Bahnhofsmission Mobil SH oder an die Mobilitätsservicezentrale der Deutschen Bahn wenden – Serviceangebote, die auf vielen Bahnhöfen bereitstehen. Weitere Informationen gibt es unter www.nah.sh/barrierefrei-unterwegs.
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Auch Vierbeiner sind im schleswig-holsteinischen Nahverkehr willkommen. Für ihre Mitnahme gilt: Zusätzlich zum eigenen Ticket wird eine Einzelkarte Kind benötigt. Hunde dürfen grundsätzlich überall in Bahn und Bus auf dem Boden Platz nehmen.
Kleine Hunde bis zur Größe einer Hauskatze dürfen in einer geeigneten Transportbox im Zug kostenlos mitfahren – im Bus gilt diese Regelung jedoch nicht. Mehr Informationen dazu gibt es hier unter dem Punkt Hundemitnahme: www.nah.sh/de/fahrkarten/fahrkarten/.
Aus Rücksicht auf andere Fahrgäste, etwa bei Allergien oder Unsicherheiten im Umgang mit Hunden, bitten wir um besondere Achtsamkeit. Laut Tarifbestimmungen sollten Hunde, von denen eine Gefahr für Mitreisende ausgehen könnte, einen Maulkorb tragen. Da sich das Verhalten von Tieren nie vollständig voraussagen lässt, ist es hilfreich, vorsorglich einen (Stoff-)Maulkorb dabeizuhaben. So bleibt das Miteinander für alle angenehm und entspannt.
Sollten sich andere Fahrgäste einmal unwohl fühlen, etwa aus Angst vor Hunden, freut sich NAH.SH über Rücksichtnahme – manchmal hilft schon der Platz eine Reihe weiter, damit die Fahrt für alle angenehm bleibt.
Wir kümmern uns darum, dass alle mobil sein können – mit Geduld, Engagement und dem Willen, Lösungen zu finden. Doch manchmal stoßen auch wir an Grenzen. Dann gilt: Gegenseitiges Verständnis hilft am meisten weiter.